„Über die Schlüsselzuweisungen werden die Kommunen im Landkreis Oberallgäu an den Steuereinnahmen des Freistaats Bayern beteiligt. Grundlage für die Zuweisung sind die Steuereinnahmen der betreffenden Kommunen aus dem Jahre 2014.“ Letztlich sind die teils starken Veränderungen diesem Sachverhalt geschuldet“, so Stimmkreisabgeordneter Rotter.
Während im laufenden Jahr landkreisweit eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um weit
überdurchschnittliche 10 Prozent erfolgte, kommt es 2016 zu teilweise deutlichen Rückgängen, was insbesondere auf die sprudelnden Steuereinnahmen des Jahres 2014 zurückzuführen ist. Eine Rolle spielt auch, dass durch eine Reform der Schlüsselzuweisungen strukturschwache Kommunen besonders gestärkt und die Berücksichtigung der Nebenwohnsitze schrittweise abgebaut wird.
Schlüsselzuweisungen haben generell die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken. Damit unterstützt der Freistaat insbesondere die finanzschwächeren Kommunen mit dem Fokus auf einen Ausgleich innerhalb der einzelnen Städte und Gemeinden. „Die nun gewährten Fördermittel ermöglichen es den Kommunen vor Ort wichtige Projekte anzustoßen, um damit auch ihre Attraktivität bei den Bürgerinnen und Bürgern zu steigern und mit neuen
Ideen die eigene Zukunft kraftvoll zu gestalten.“ betonte Eberhard Rotter. Über die Verwendung der Schlüsselzuweisungen können die Gemeinden und Landkreise frei entscheiden.