Berufsschülerinnen und -schüler und Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulen können künftig gegen Vorlage ihres Schülerausweises kostenlosen Eintritt in die bayerischen Schlösser, Gärten und Seen erhalten.
Damit setzt das Finanzministerium einen Vorschlag der SPD um, die sich im Haushaltsausschuss desBayerischen Landtags für eine entsprechende Bürgereingabe stark gemacht hatte. Auch Berufsschüler/innen und Berufsfachschüler/innen haben in der Regel wenig Geld. Das soll sie aber nicht davon abhalten, die wunderbaren Sehenswürdigkeiten Bayerns zu besuchen. Zudem ist es ja auch nur gerecht, möglichst alle Schüler - unabhängig von ihrem Alter - gleich zu behandeln.
Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2016, wie der zuständige Finanzstaatssekretär dem Haushaltsausschuss mitteilte.