Zollbeamte des Flughafens Memmingen fanden im November Zigaretten kreativ versteckt. Ein Passagier aus der Ukraine wurde bei seiner Einreise nach Deutschland von den Zöllnerinnen und Zöllnern am Flughafen Memmingerberg kontrolliert.
Auf die Frage, ob er außer der Stange Zigaretten und der Flasche Alkohol, die er gut sichtbar in der Tüte aus dem Duty-Free-Shop dabei hatte, weitere derartige Waren mit sich führte, antwortete er, den Koffer habe seine Mutter gepackt, er wisse nicht, was sich darin befinde. Bei der anschließenden Gepäckkontrolle fanden die Zöllner im Koffer neben weiteren Stangen Zigaretten und Flaschen Alkohol, auch eine Packung Haferflocken, die ungewöhnlich leicht und bereits geöffnet war. Als die Beamten die Schachtel öffneten, gestand der junge Mann bereits von sich aus, darin einige Zigaretten zu haben. In der Verpackung waren insgesamt über 750 Stück Zigaretten versteckt, akkurat platzsparend in die Schachtel geschichtet.
Insgesamt hatte der aus der Ukraine stammende Reisende 1.400 Stück Zigaretten und zwei Liter Alkohol in seinem Gepäck dabei. Gegen den Reisenden wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Steuer von knapp 250 Euro wurde umgehend erhoben. „Reisende mit Waren über den abgabefreien Mengen gehören zum Alltag der Zöllnerinnen und Zöllner am Memminger Flughafen“, so Melanie Mayr, Pressesprecherin des Hauptzollamts Augsburg, „eine solche Anzahl an Zigaretten so aufwendig verpackt, das findet man nicht alle Tage. Oft sind die Zigarettenpackungen zwischen der Kleidung im Koffer versteckt. In diesem Fall hatten die Kolleginnen und Kollegen das richtige Gespür.“
Information: Bei der Reise aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland sind Waren abgabenfrei, die bestimmte Mengen- und Wertgrenzen nicht überschreiten. Manche Waren dürfen gar nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen mitgebracht werden. Als Reisefreimengen gelten zum Beispiel 200 Stück Zigaretten oder ein Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent.