Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird aktuell im Bundestag beraten. Es soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten und ab 1. Januar 2017 für die Patienten wirksam werden.
Zentraler Inhalt des Gesetzes ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Damit soll die ungleiche Behandlung von pflegebedürftigen Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen und denjenigen mit körperlichen Defiziten beendet werden. Alle Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit im Alltag werden zukünftig gleichermaßen betrachtet und beurteilt. Darüber hinaus wird die bisherige Sichtweise abgelöst, die allein durch den Blick auf den Pflegeaufwand bestimmt war. An ihre Stelle tritt ein neues Verständnis von Pflege, das den Pflegebedürftigen mit seinen bestehenden Fähigkeiten und Ressourcen ins Zentrum rückt. Die Johanniter begrüßen grundsätzlich die vorgesehenen Änderungen: „Das zweite Pflegestärkungsgesetz leitet den notwendigen Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung ein“, sagt Wolfram Rohleder, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe. „Unser Ziel muss es sein, dass die Pflegbedürftigen so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung bleiben und dort betreut werden können. Dafür müssen wir die ambulanten Strukturen stärken. Das Pflegestärkungsgesetz II ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung“, so Rohleder weiter. „Aber gute Pflege braucht neben fachlicher Expertise auch Zeit – beides kommt heute oft zu kurz. Deshalb ist es wichtig, nun konsequent an der Weiterentwicklung der Pflegeausbildung und der Entbürokratisierung des Pflegealltags zu arbeiten.“ Die Johanniter-Unfall-Hilfe betreibt deutschlandweit mehr als 100 ambulante Pflegedienste. Auch die Johanniter im Allgäu betreuen mit ihrem Pflegedienst mehr als 340 Kunden und beraten zu den gesetzlichen Leistungen. Weitere Informationen zum Johanniter-Pflegedienst in erhalten Sie unter Tel 0831 52157-0 oder im Internet www.johanniter-allgaeu.de.