Was erst nach einem normalen Geschwindigkeitsverstoß aussah, entpuppte sich bei der Kontrolle gar als Straftat. Beamte der Verkehrspolizei Kempten kontrollierten in den Abendstunden des 29.10.15 einen Lkw (40-Tonner) auf der B 12, der sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hatte.
Bei der Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der Fahrer nicht nur zu schnell unterwegs war. Es wurde festgestellt, dass er im digitalen Kontrollgerät eine Fahrerkarte benutzte, die nicht ihm gehörte. Lenk- und Ruhezeiten wurden somit nicht auf seiner Fahrerkarte aufgezeichnet und gespeichert. Beim Auswerten aller von ihm benutzten Fahrerkarten stellte sich heraus, dass er in den letzten 28 Tagen mehrfach zu lange hinterm Steuer saß und dadurch bedingt zu wenig Ruhezeit eingebracht hatte. Außerdem ergaben Ermittlungen, dass er die vorgezeigte Güterverkehrsgenehmigung bei seinem letzten Arbeitgeber unterschlagen hatte und somit ohne gültige Genehmigung Güter transportierte.
Die nicht ihm gehörende Fahrerkarte und die Genehmigung musste der 49-jährige Mann abgeben. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Ihn erwartet eine Anzeige wegen Fälschung beweiserheblicher Daten.
(VPI Kempten)