In einem aktuellen Fall wurde durch Nachahmung eines Schreibens des „Zentralen Gewerberegisters“ aus Bonn versucht, eine kostspielige Abo-Falle zu stellen. Hierbei sollte der Anschein erweckt werden, dass das bereits bestehende Gewerbe in das „Zentrale Gewerberegister“ aufgenommen werden muss. Allerdings handelte es sich hierbei um eine nicht notwendige Neuerfassung und Inserierung mit jährlichen Folgekosten von 398.88 Euro. Dies ging jedoch lediglich aus dem Kleingedruckten hervor.
Auf eine weitere Betrugsmasche im Internet fiel Ende letzten Monats eine Bankkundin aus dem südlichen Ostallgäu rein. Im Rahmen des Onlinebanking wurde sie aufgefordert angeblich versehentlich auf ihr Konto überwiesenes Geld zurück zu überweisen, was sie gutgläubig auch tat. Später musste sie feststellen, dass tatsächlich keine Fehlüberweisung vorlag und sie zur Folge den Vermögensschaden hatte. (PI Füssen)