Das Bürgerbegehren „Kein Geld für Flughafengrundstücke“ ist zulässig. Nach dem Kreisausschuss stimmte jetzt auch der Unterallgäuer Kreistag zu. Das Gremium beschloss, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegenzustellen. Die Bürgerentscheide finden am Sonntag, 22. November, statt.
Für das Bürgerbegehren wurden laut Kreisverwaltung genügend Unterschriften abgegeben. Mit 5857 Unterschriften haben 5,27 Prozent aller Wahlberechtigten im Landkreis das Bürgerbegehren unterstützt. Nötig waren fünf Prozent, also 5559 Unterschriften. Obwohl die formalen Voraussetzungen damit unter anderem erfüllt waren, stieß das Bürgerbegehren auch auf Kritik. Diese bezieht sich auf die bei der Unterschriftensammlung verwendete Begründung (siehe unten).
Um dem Wähler eine Alternative zum Bürgerentscheid der Interessensgemeinschaft anzubieten, sprach sich der Kreistag für ein Ratsbegehren aus. So könne der Kreistag selbst aktiv um die Zustimmung der Bürger werben und seine Auffassung hierzu in angemessenem Umfang darlegen, hieß es in der Sitzung. Das bedeutet, dass auf dem Stimmzettel zwei Bürgerentscheide und eine Stichfrage stehen werden. Die Bürgerentscheide sind jeweils gültig, wenn zehn Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme für den jeweiligen Entscheid abgeben. Das sind im Unterallgäu rund 11.000 Bürger. Wird die erforderliche Beteiligung bei beiden Bürgerentscheiden erreicht, entscheidet die Mehrheit der Stimmen. Ist das Ergebnis widersprüchlich, entscheidet die Stichfrage.
Der Gestaltung des Stimmzettels, dem Termin für die Bürgerentscheide am 22. November und der dazugehörigen Bekanntmachung stimmte der Kreistag zu; ebenso einer Begründung, die erläutert, warum die Mehrheit des Kreistags einer Beteiligung an der geplanten Besitzgesellschaft sehr positiv gegenübersteht. Der Landkreis Unterallgäu will sich gemeinsam mit Allgäuer Städten und Landkreisen in eine Grundbesitzgesellschaft einbringen, die Grundstücke auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts Memmingerberg erwirbt und die Flächen entwickelt und vermarktet.
Kritik am Bürgerbegehren