Die aktuelle Prognose der Regierung von Schwaben geht für den Landkreis Lindau von mindestens 775 Flüchtlingen bis Ende des Jahres aus. Zuvor hatte der Landkreis mit 650 Personen rechnen müssen. Auch etwaige Wohnungs-Engpässe können nun von Augsburg aus nicht mehr berücksichtigt werden. Bisher konnte das Landratsamt um eine spätere Zuweisung bitten, falls nicht genügend Wohnraum zur Verfügung stand.
Das Landratsamt hat sich deshalb in einem Schreiben an die Bürgermeister der Landkreisgemeinden gewandt und angekündigt, dass zukünftig wieder jeder verfügbare Wohnraum angemietet wird – unabhängig von gleichmäßigen Verteilungsquoten unter den Gemeinden. Außerdem wurden die Gemeinden gebeten, über ihre Gemeindeblätter einen Aufruf an mögliche Vermieter zu starten.
„Eng wird es bereits jetzt im Juli und August. Wir haben aufgrund der neuen Prognosen kurzfristig nicht genügend Wohnungen zur Verfügung,“ so Tobias Walch, Geschäftsbereichsleiter Soziales und Kreisentwicklung am Landratsamt. Er verweist in seinem Schreiben an die Bürgermeister auch nochmals auf die Möglichkeit, auf freien Gemeindeflächen einfache Wohnbauten zu errichten. Angesichts der Zuweisungszahlen ist die Landkreisverwaltung darüber hinaus mit der Regierung von Schwaben in Kontakt, um die Realisierung weiterer Standorte für Gemeinschaftsunterkünfte zu sondieren. „Eine Unterbringung allein im dezentralen System stößt nun an Grenzen“, so Landrat Elmar Stegmann. Er fordert erneut eine bessere Unterstützung durch die Landes- und Bundesregierung: „Mir geht es dabei nicht nur um finanzielle Hilfen oder eine Unterstützung bei der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge, sondern vor allem auch um eine Beschleunigung der Verfahren.“ Beispielsweise haben Flüchtlinge aus dem Kosovo quasi keine Chance auf Anerkennung, trotzdem gibt es für die Behandlung dieser Asylanträge noch kein beschleunigtes Verfahren.
Hinweis für Vermieter:
Geeignet für die Unterbringung von Flüchtlingen sind Häuser oder abgeschlossene Wohnungen, die Platz für mindestens 6 Personen bieten und einen einfachen Grundstandard mit Küche und Bad aufweisen. Einzellagen ohne fußläufige Busanbindung sind schwierig, da sich die Flüchtlinge selbst versorgen müssen und daher auf den ÖPNV angewiesen sind. Das Landratsamt mietet die Objekte zu einem festen Kaltmietpreis zuzüglich aller anfallenden Betriebs- und Nebenkosten auf Zeit (zwischen 2 und 5 Jahren) an. Der Mietpreis orientiert sich am ortsüblichen Mietpreis und berücksichtigt Lage und Zustand des Objekts sowie einen moderaten Mietzuschlag für die Nutzung des Objekts zur Unterbringung von Flüchtlingen.
Wer geeignete Objekte anzubieten hat, kann sich an seine Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden oder unmittelbar an das Landratsamt Lindau (Bodensee), Frau Schumacher / Herr Walch, Tel. 08382-270-632 / -150, mailto:fachteam-asyl@landkreis-lindau.de.