Urteil des Landgerichts Memmingen im „Rocker-Prozess“ rechtskräftig:
Er hatte den Chef einer Sicherheitsfirma bei einer Auseinandersetzung kaltblütig erschossen und war deshalb vom Landgericht Memmingen im Mai 2014 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof die Revision des 23-jährigen Neu-Ulmers, der der örtlichen Rockerszene zugerechnet wird, als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Memmingen rechtskräftig geworden.