Die Stadtverwaltung informiert, dass die städtischen Turn- und Sporthallen während der Osterferien für den Sportbetrieb von Samstag, den 28. März bis einschließlich Sonntag, den 12. April geschlossen sind.
Die Schließzeiten werden dazu genutzt, die Grundreinigung der Hallen sowie Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen. Durch die komplette Auslastung der Hallen während des Jahres sind diese Maßnahmen nur in den Ferienzeiten möglich. Mit dieser Regelung sollen natürlich auch die sehr hohen Kosten für Energie- und Gebäudemanagement in den Sporthallen eingedämmt werden. Diese Regelung ist in der „Sporthallenordnung“ der Stadt ausdrücklich fixiert worden und gilt grundsätzlich für alle Ferienzeiten. Die Sporthallen werden mit dem letzten Schultag für die Dauer der Schulferien geschlossen. Ausnahmen werden in den Faschings- und Herbstferien gemacht, da hier der erwartete Einspareffekt bei Reinigung und Energieverbrauch im Rahmen des Vertretbaren liegt. Für besondere Veranstaltungen werden zugunsten der Sportförderung in Sonthofen seit Jahren Ausnahmeregelungen praktiziert, die allerdings nur in wirklich begründeten Fällen greifen. Diese Ausnahmen gelten in der Regel nur für Vereine, die im Spielbetrieb stehen und demzufolge Bedarf an Trainings- und Spielzeiten haben. Hier behält sich die Stadt allerdings vor, Trainingszeiten auf bestimmte Hallen zu „komprimieren“ und erwartet hierbei auch Flexibilität und Kompromissbereitschaft der betroffenen Vereine. Nach wie vor verzichtet die Stadt auf Hallenbenutzungsgebühren.
Vereine, die begründetes Interesse an Hallenzeiten während der Osterschulferien haben, müssen diese zeitgerecht mit dem Fachbereich Sport/Kultur im Rathaus abstimmen (08321/ 615-228; andreas.maier@sonthofen.de).