Auf eine sogenannte Abofalle hereingefallen ist ein kleiner Buchloer Handwerksbetrieb.
Die Ehefrau des Handwerkers, welche die Büroarbeiten für ihren Mann erledigt, erhielt ein Schreiben, das den Anschein erweckte, als sei es von einer Berliner Behörde, die sich mit Gewerbeeinträgen befasse. Im Schreiben wurde gebeten, den Gewerbeeintrag zu ergänzen und zu korrigieren und dann zurückzusenden. Nachdem die Frau dies ahnungslos gemacht hatte, kam eine Rechnung über fast 600 Euro, welche der Handwerker nun für einen nutzlosen Eintrag auf einer privaten Internetseite zahlen soll. Die Frau hatte das Kleingedruckte überlesen, dem zu entnehmen war, dass man mit der Rücksendung einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag über zwei Jahre abschließt. Der Vorgang wird der Staatsanwaltschaft zu Entscheidung vorgelegt. (PI Buchloe)