Sorgenfrei ins Eigenheim: Nach diesem Motto unterstützt der Freistaat insbesondere junge Familien beim Bau oder Kauf eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung. Damit Interessenten zinslose und zinsverbilligte Darlehen sowie Zuschüsse (Kinderzuschläge) aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm individuell ausschöpfen können, stehen die Mitarbeiter der Wohnungsbauförderung im Landratsamt Oberallgäu für ein persönliches Beratungsgespräch bereit. Der Service ist kostenlos.
„Unser Anliegen ist, möglichst vielen Bürgern den Weg ins Eigenheim zu ebnen“, sagt Sachbearbeiter Markus Hochstatter. Die Idee des Programmes sei es, vor allem junge Familien mit mittleren Einkommen zu unterstützen, damit sie ihren Traum vom eigenen Zuhause verwirklichen können. Im vergangenen Jahr verhalf das Team der örtlichen Bewilligungsstelle rund 80 Bauherren und Immobilienerwerbern aus dem Landkreis zu einer Fördersumme von über sechs Millionen Euro.
Wer wird gefördert? Entsprechend der Haushaltsgröße richtet sich das Förderangebot nach bestimmten Einkommensgrenzen. Antragsberechtigten gewährt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung der Immobilie. Familien mit Kindern erhalten zudem einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2500 Euro pro Kind. Dieser wird auch bereits während der Schwangerschaft gewährt.
Was wird gefördert? Gefördert werden Bau von Wohnraum (Neubau, Gebäudeänderung und –erweiterung), Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb) und Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb).
Wann und wo wird der Förderantrag gestellt? Das Darlehen muss rechtzeitig vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss beim Landratsamt gestellt werden. In der Abteilung Wohnungsbauförderung erhalten die Interessenten alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte. Die Mitarbeiter überprüfen jeden Förderantrag individuell und entscheiden darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird.
Was wird überprüft? Wichtig bei der Eigenheimfinanzierung ist, dass sich die Familien die laufenden monatlichen Kosten und anfallenden Zinsen auch leisten können. Darum prüfen das Landratsamt sowie die BayernLabo die Einkommens- und Vermögensverhältnisse jedes Antragstellers, bevor eine staatliche Förderung bewilligt wird. Zudem muss eine bestimmte Eigenkapitalquote nachgewiesen werden können.
Welche Unterlagen sind zur Berechnung notwendig? Benötigt werden Kopien der Gehaltsabrechnungen der vergangenen zwölf Monate (bei Selbstständigen die beiden letzten Jahresabschlüsse) sowie Nachweise über Sparguthaben und/oder aus eigenen Mitteln erworbene Grundstücke sowie im Einzelfall weitere Bonitätsunterlagen.