MdL Dr. Leopold Herz, FREIE WÄHLER hat mit großem Interesse den Vorschlag des Oberallgäuer Landrates Klotz zur Kenntnis genommen bezüglich des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots an Tankstellen ab 22 Uhr. Dieser Forderung schließt er sich voll umfänglich an!
Im benachbarten Baden-Württemberg wurde bereits am 1. März 2010 ein sogenanntes „Alkoholverkaufsverbot“ erlassen. MdL Dr. Herz und die FREIE WÄHLER Landtagskollegen haben bereits im Juni 2011 einen Erfahrungsbericht des Bundeslandes Baden-Württemberg von der Staatregierung gefordert. Dort gibt es gute Erfahrungen mit dem Alkoholverkaufsverbot. Sowohl der Alkoholmissbrauch ist zurück gegangen wie auch die Zahl der nachts verübten Delikte.
Im November 2012 haben MdL Dr. Herz und seine Fraktionskollegen einen Gesetzesentwurf über den Ladenschluss im Freistaat Bayern eingereicht. Dieser beinhaltet u. a. auch, dass an Tankstellen alkoholische Getränke nur bis 22 Uhr und ab 6 Uhr verkauft werden dürfen. Leider ist der Antrag von der Staatsregierung abgelehnt worden.
Das Gesetz wäre sicher im Sinne der Alkoholprävention ein Erfolg aber auch zur Eindämmung von alkoholbedingten Straftaten. „Nur ein komplettes Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr ist nachhaltig“, so MdL Dr. Herz. Er wird sich dafür auch weiterhin einsetzen.