Ein rasches Ende hat das beim Landgericht Memmingen anhängige Strafverfahren gegen drei Angeklagte gefunden, denen schwerer Bandendiebstahl und versuchter schwerer Bandendiebstahl zur Last lag.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, in teils wechselnder Besetzung im Zeitraum zwischen Oktober 2013 und Januar in Bankfilialen eingedrungen zu sein oder dies versucht zu haben, um dort Geldautomaten aufzubrechen – was in einem Teil der Fälle auch gelang.
Nach einer zwischen den Verfahrensbeteiligten getroffenen Absprache wurde die Anzahl der verfolgten Fälle beschränkt und den Angeklagten zugesagt, dass im Falle eines Geständnisses Strafen nicht über 4 Jahren 9 Monaten, 3 Jahren 9 Monaten und zwei Jahren verhängt werden würden.
Nachdem die Kammer durch Zeugeneinvernahmen die Richtigkeit der Geständnisse nachgeprüft hatte, wurden dann heute der 34-jährige Hauptangeklagte wegen drei Fällen des Bandendiebstahls und des versuchten Bandendiebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten, sein 37 Jahre alter Komplize wegen Bandendiebstahls und versuchten Bandendiebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren 6 Monaten und der dritte, 45 Jahre alte Angeklagte wegen versuchten Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 8 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.