Kurz nach Mitternacht kam es am Sonntag gegen 00.05 h an einer Oberstdorfer Kreuzung im Ortsgebiet zu einem Verkehrsunfall, bei dem es zu einer Gesamtschadenshöhe von über 33.000 Euro kam.
Der Unfall geschah, als der Fahrer eines Vans dem Fahrer eines vorfahrtsberechtigten Kompaktwagens die Vorfahrt nahm. Dabei kam es in der Folge zum Zusammenstoß. Der Aufprall war so heftig, dass ein Pkw auf den Bordstein geschleudert wurde. Da bei dem vorfahrtsberechtigten Fahrer aber Alkoholgeruch festgestellt wurde, wurde ein freiwilliger Alkotest durchgeführt, welcher einen Wert über 1,2 Promille lieferte.
Obwohl die Unfallursache durch den anderen Fahrer gesetzt wurde und dieser sich einer Verkehrsordnungswidrigkeit gegenüber sieht, erwartet den anderen Unfallbeteiligten eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach dem Strafgesetzbuch. So wird generell durch die Staatsanwaltschaft überprüft, inwieweit der Alkoholisierungsgrad zu einer verspäteten Reaktion geführt und somit zum Verkehrsunfall beigetragen hat. Daher wurde im Krankenhaus eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. (PI Oberstdorf)