Vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Sonthofen fand heute die Verhandlung gegen acht Angeklagte statt, denen falsche uneidliche Aussage bzw. Anstiftung hierzu vorgeworfen wird. Das Verfahren gegen eine Angeklagte wurde im Laufe der Verhandlung abgetrennt. Die übrigen sieben Angeklagten räumten die Anklagevorwürfe ein und wurden der Anklage entsprechend verurteilt.
In der heutigen Strafverhandlung räumte er nun ein, den Rauchtopf gezündet zu haben. Die sechs Zeugen aus dem vorangegangen Verfahren – fünf junge Männer sowie eine junge Frau – gestanden, vor Gericht falsch ausgesagt zu haben, die Angeklagte räumte dazu ein, andere zur Falschaussage angestiftet zu haben.
Das Jugendschöffengericht Sonthofen erkannte alle sieben Personen der Anklage gemäß für schuldig. Die fünf junge Männer, die zum Zeitpunkt ihrer Zeugenaussagen noch nicht 21 Jahre alt waren, wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Gegen sie wurde jeweils eine Verwarnung ausgesprochen, eine Woche Dauerarrest sowie Geld- bzw. Arbeitsauflagen unterschiedlicher Höhe verhängt. Gegen die weitere Angeklagte, die zum Tatzeitpunkt bereits über 20 Jahre alt war, verhängte das Gericht wegen Falschaussage und mehrfacher Anstiftung hierzu eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen. Der ursprüngliche Angeklagte, dem nun zur Last lag, die Zeugen im Ausgangsverfahren zur Falschaussage zu seinen Gunsten angestiftet zu haben, wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung unter anderem gegen eine Geldauflage zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.