Andreas Känders nimmt Stellung zum Interview mit Radio AllgäuHit mit dem Landtagsabgeordneten Dr. Leopold Herz.
Der größte Teil der Tiere wurde vor dem Alpauftrieb im Frühjahr 2014 getestet. Dass die Tiere also nicht getestet worden wären kann man nicht sagen. Hinzu kommt das im Winter weitere Tests durchgeführt werden. Die Tiere, welche nächsten Sommer aufgetrieben werden, werden jetzt im Winter getestet. Was bedeutet die Tiere würden ohnehin ein weiteres Mal getestet werden.
Bayern oder dem Ministerium kann man diese Aufgabe nicht zumuten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Regelung, eine separate Kanüle für jedes Stück Tier, aus dieser EU-Richtlinie herausgelesen. In der heißt es in einem Teil: Dazu die Sterile Nadel einführen. Aus diesem Satzteil ergibt sich in den Augen der Richter, dass die Nadel jeweils steril sein muss. Das könnte man nun auch nachvollziehen, wenn es nicht so wäre, dass die anderen Sprachfassungen dieser EU-Richtlinie einen anderen Duktus beinhalten würden. In der englischen Version heißt es: a short sterile needle may be used. Also: Eine sterile Nadel KANN verwendet werden. Ebenso im Französischen mit 'pouvoir'.
Das bedeutet, dass in der deutschen Sprachfassung ein Übersetzungsfehler entstanden ist. Die Landkreise warten nun nur noch auf das OK des zuständigen Bundesministeriums, welches diesen Fall überprüfen soll.
Jedoch soll eine Untersuchung aller Rinderbestände, die nächstes Jahr geälpt werden sollen im Allgäu stattfinden. Diese Untersuchung ist weniger intensiv und belastend für die Rinderhalter als eine erneute Reihenuntersuchung aller 90.000 Rinder. Dieses Vorhaben soll im Zeitraum von Januar bis Mitte April 2015 durchgeführt werden.