Die von der Stadt Kempten (Allgäu) angeordneten Sicherungsmaßnahmen an der Baugrubenumschließung sowie die Zwangsverwaltung sind rechtmäßig, das hat das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg am 17. Oktober 2014 bestätigt.
Auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, so steht fest, dass die Stadt Kempten zumindest Etappensiege erreicht hat: Nach Anhörung sämtlicher mit dem Bauvorhaben befasster Gutachter kam das Gericht zu der Überzeugung, dass die von der Stadt Kempten angeordneten Sicherungsmaßnahmen wie Straßenabsperrung, Kopfzugband und Ankerkopfsicherung erforderlich waren.
Neben den Fragen der baulichen Sicherungsmaßnahmen hatten die Schweizer Investoren Richard C. Ritter und Peter Kyburz auch gegen Bescheide der Stadt Kempten über Prüfstatikerkosten geklagt. Diese Bescheide – auf die die Stadt ihren Antrag auf Zwangsverwaltung gestützt hatte – erachtete das VG Augsburg für uneingeschränkt rechtmäßig und bestätigte damit auch die Rechtmäßigkeit des Zwangsverwaltungsverfahrens.
„Durch die Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg sieht sich die Stadt Kempten in ihrer Rechtsauffassung und Einschätzung der Sicherheitslage bestärkt“, so Oberbürgermeister Thomas Kiechle.