Am Sonntagnachmittag sprach eine 32-jährige obdachlose Frau bei der PI Lindau(B) vor, um eine Erlaubnis zum Übernachten in der städtischen Obdachlosenunterkunft einzuholen.
Bei der Personalienüberprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen die Frau ein offener Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Da sie den geforderten Geldbetrag in Höhe von 1.040 Euro nicht aufbringen konnte, wurde ihr eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung gestellt - für die nächsten 49 Tage in einer Justizvollzugsanstalt. (PI Lindau)