Der Bad Hindelanger Landtagsabgeordnete Eric Beißwenger (CSU) spricht sich deutlich gegen eine Verschärfung der Verordnung für JGS-Anlagen aus, die das Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersäften und Festmist zusammenfasst.
„Betreffend Umwelt- und Naturschutz ist dieses Gesetz in seiner aktuellen Fassung wichtig und richtig. Die Regelungen und Anforderung sind jedoch ausreichend – einer Änderung auf Bundesebene und einer Novellierung der Verordnung bedarf es daher nicht“, sagt Beißwenger. Weitere restriktive Vorgaben, so ist sich der Landtagsabgeordnete sicher, „würden Landwirte finanziell viel zu stark belasten und womöglich in ihrer Existenz gefährden. Aus sachlicher und fachlicher Sicht wäre eine Verschärfung der Gesetzeslage zudem nicht zu rechtfertigen.“
Gegenüber dem Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer sowie dem Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Helmut Brunner, machte Beißwenger in persönlichen Gesprächen bereits seinen Standpunkt klar. „Beide haben zugesagt, mich hierbei zu unterstützten“, so Beißwenger, der im Bad Hindelanger Ortsteil Unterjoch mit seiner Familie einen eigenen Bauernhof betreibt.
Die geplanten gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene sehen vor, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in Zukunft eine neunmonatige Lagerkapazität für Gülle nachweisen müssen, was den Neubau neuer Lagebehälter bedingen würde. Darüber hinaus sollen Landwirte verpflichtet werden, bestehende Anlagen zwingend mit einer Leckage-Erkennung auszustatten.
Die gesetzlichen Vorgaben beschreibt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), demzufolge JGS-Anlagen so beschaffen, eingebaut, aufgestellt, unterhalten oder betrieben werden müssen, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor Verunreinigung erreicht und verhindert wird, dass das Wasser in seiner physikalischen oder biologischen Beschaffenheit nachteilig verändert wird.