Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsentzug verhängte das Amtsgericht Kempten kürzlich gegen einen 34-jährigen Bauunternehmer aus dem Raum Kempten.
Es stützte sich dabei auf das Ermittlungsergebnis des Hauptzollamts Augsburg, Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kempten, wonach der Geschäftsmann von 2009 bis 2013 Sozialversicherungsbeiträge von über 450.000 € vorenthalten und veruntreut hatte.
Über vier Jahre hinweg beschäftigte der gebürtige Kemptener bis zu sieben Arbeiter, die offiziell als seine Subunternehmer auftraten. Die Ermittlungen des Zolls ergaben, dass es sich tatsächlich um Scheinselbständigkeit handelte. Die Arbeiter waren vollständig in den Betriebsablauf eingegliedert und hatten sogar den Lehrling des Unternehmers beaufsichtigt und angewiesen.
Mit dieser Beschäftigungsform ersparte sich der Mann die Beiträge zur Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und Sozialkasse der Bauwirtschaft.
Das Urteil wurde nur aufgrund des umfassenden Geständnisses und einer sofortigen teilweisen Schadenswiedergutmachung von 50.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt und ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Als Scheinselbständige bezeichnet man Arbeitnehmer, die offiziell als Selbständige auftreten, tatsächlich aber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu dem vermeintlichen Auftraggeber stehen. Dieser spart sich so die Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Arbeitgebern, die Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung vorenthalten, drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.