Am 04.09.2014 erhielt ein 70-jähriger Buchloer einen dubiosen Anruf. Der Anrufer forderte Geld von dem älteren Herren und setzte ihn durch Androhung von Kontosperrung und Gerichtsverfahren unter Druck.
Deshalb transferierte der Rentner per Western Union Bargeld in die Türkei. Da der Empfänger bei Western Union bereits unter Betrugsverdacht stand, wurde die Auszahlung verzögert und konnte schließlich sogar rückgängig gemacht werden. Daher erlitt der Rentner keinen Schaden.
In diesem Zusammenhang wird erneut dringend davor gewarnt, aufgrund irgendwelcher telefonisch erhobener Forderungen von Unbekannten, Barzahlungen ins Ausland durchzuführen. Diese sind in der Regel nicht rückgängig zu machen und führen regelmäßig zu finanziellen Schäden. Eine „gesunde Portion Misstrauen“ ist bei Bargeld-Transaktionen an Personen, die einem nicht persönlich gut bekannt sind, grundsätzlich angebracht. (PI Buchloe)