Im Artikel in der Allgäuer Zeitung vom 27. August 2014 heißt es unter der Überschrift "Großes Loch: Weiterbau soll gestoppt werden", der Rechtsanwalt der Schweizer Investoren, Thomas van der Heide, habe folgendes behauptet: "Schließlich seien die von der Stadt geforderten Vorausleistungen für Sicherungsmaßnahmen beglichen". Auch in der heutigen Ausgabe der AZ - Bayern-Teil - wird Rechtsanwalt van der Heide mit der Aussage zitiert "Die Forderungen seien bezahlt".
Dies trifft nicht zu: Die von Zwangsverwalter Thomas Feß angeforderten Beträge für die Vorschussleistungen der Stadt und Zwangsverwaltergebühren wurden zu keinem Zeitpunkt von der Ritter & Kyburz GbR vollständig beglichen. Obwohl der Ritter & Kyburz GbR vor dem Auftrag für den Weiterbau die zu zahlenden Kosten auf ihren Wunsch vom Zwangsverwalter genannt wurden, ist keine Zahlung erfolgt.
Dementsprechend sieht sich die Stadt Kempten (Allgäu) nicht veranlasst, einen Antrag auf Aufhebung der Zwangsverwaltung zu stellen. Das wäre nur dann geboten, wenn die für die Baugrube verantwortliche Ritter & Kyburz GbR die Kosten der Zwangsverwaltung an den Zwangsverwalter gezahlt hätte.
Das von Rechtsanwalt Thomas van der Heide angekündigte Rechtsmittel gegen die Zwangsverwaltung wäre nicht das erste: Allein im Zwangsverwaltungsverfahren hatte er bereits mindestens 7 Rechtsmittel eingelegt, die allesamt als unbegründet abgewiesen wurden.
Zuletzt wurde durch gerichtlichen Beschluss vom 22.08.2014 den vom Zwangsverwalter beabsichtigten weiteren Baumaßnahmen (Weiterbau der Tiefgaragengeschoße bis nahezu Erdgleiche) die Zustimmung erteilt und die Vorgehensweise des Zwangsverwalters beim Weiterbau für rechtlich korrekt angesehen. Die Rechtsanwälte der Schweizer Investoren blieben mit ihren Einwänden wiederum erfolglos.
Im Übrigen ist es nicht so, dass der Zwangsverwalter planlos handeln würde, teilt die Stadt mit: Die vorliegende Genehmigungsplanung und die Detailbauweise der bereits hergestellten Tiefgaragengeschoße sind dem Zwangsverwalter bekannt und bilden eine ausreichende Grundlage, um einen Rohbau der Tiefgarage als Sicherungsbauwerk planen und errichten zu lassen. Wenn die Investoren wollten, dass der Weiterbau gemäß ihren Vorstellungen auch in Details erfolgt, müssten sie lediglich ihre Pläne dem Zwangsverwalter zur Verfügung stellen – aber auch das lehnen sie kategorisch ab.
„Für ein bloßes Verhindern und ein weiteres Zuwarten ist es jetzt zu spät. Bis Frühjahr 2015 muss der bisherige Verbau entlastet sein. Die günstigste und sinnvollste Methode ist dazu der Weiterbau. Das haben zwar auch die Investoren erkannt, aber sie unterstützen weder den Zwangsverwalter und sorgen dadurch dafür, dass das Bauwerk in Details auch ihren Vorstellungen entspricht, noch schaffen sie die Voraussetzungen, um selbständig weiterbauen zu können. Hierzu steht es ihnen frei, endlich die Kosten zu übernehmen, die für eine ordnungsgemäße Sicherung der Baustelle angefallen sind. Damit würden sie die Verantwortung für ihr Grundstück übernehmen, wie alle anderen Bauherren dies richtiger- und normalerweise auch tun“, so Bürgermeisterin Sibylle Knott. (pm)