Mit einem Strafbefehl von gut 31.000 Euro Geldstrafe ahndete die Staatsanwaltschaft Kempten Anfang Juli den Sozialversicherungsbetrug einer Unternehmerin aus dem Oberallgäu. Die Betreiberin einer Zimmervermittlung beschäftigte über mehrere Jahre Arbeitnehmer „schwarz“. Der entstandene Sozialversicherungsschaden beläuft sich auf über 46.000 Euro. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Augsburg, Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kempten nahmen ihren Anstoß nach einem Bewerbungsgespräch.
Im Herbst letzten Jahres bewarb sich eine Frau bei der Beschuldigten um eine Stelle als Kauffrau für Tourismus und Freizeit. Im Bewerbungsgespräch erklärte die künftige Arbeitgeberin, dass es in der Firma üblich sei, dass Auszubildende außerhalb ihrer Arbeitszeit gegen 10,00 Euro Schwarzlohn je Stunde Ferienwohnungen putzen. Die "Bewerberin" erstattete daraufhin Anzeige gegen die Betreiberin der Zimmervermittlung.
Die Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ergaben, dass die Beschuldigte eine Vermittlung für Ferienwohnungen betreibt. Sie vermittelt und vermietet in diesem Betrieb über 100 Ferienwohnungen im südlichen Oberallgäu (sowohl eigene, als auch die anderer Eigentümer). Die jeweilige Endreinigung dieser Wohnungen wird durch Personal der Beschuldigten durchgeführt.
Zur Reinigung der Wohnungen setzte sie seit 2008 insgesamt 46 Arbeitskräfte ein, die nicht oder nicht im tatsächlichen Umfang der Beschäftigung zur Sozialversicherung angemeldet waren.
Die Staatsanwaltschaft Kempten beantragte daraufhin beim Amtsgericht Sonthofen einen Strafbefehl über 480 Tagessätze zu 65,00 €, der inzwischen rechtskräftig ist.
Weiterhin besteht bei drei Reinigungskräften der Verdacht, dass sie den Schwarzlohn aus dieser Beschäftigung beim Jobcenter nicht angegeben und dadurch Leistungen zu Unrecht bezogen haben. Gegen die drei Personen wird daher wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt.