Laut Zeitungsberichten plant die Große Koalition noch vor der Sommerpause die Zulassung der umstrittenen Methode zur Erdgasgewinnung „Fracking“. Dies geht aus Zeitungsberichten hervor. Auf Initiative von Landrat Elmar Stegmann haben sich nun die Landräte des Bodenseekreises, von Ravensburg, Konstanz und Sigmaringen in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Bundestags aus der Bodenseeregion gewandt. Ihre Forderung: die Abgeordneten sollen sich dringend dafür einsetzen, dass sämtliche Trinkwassereinzugsgebiete für Fracking tabu sind. Denn ein Schutz des Bodensees und somit des größten Trinkwasserspeichers Europas ist laut Experten nur dann gegeben, wenn die Einzugsgebiete explizit ausgenommen werden. Davon ist in der aktuellen Debatte aber keine Rede.
Die Bundesregierung möchte demnach Wasserschutzgebiete ausschließen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorschreiben. Das allein reicht aber nach Ansicht der Landräte Elmar Stegmann (Lindau), Lothar Wölfle (Bodenseekreis), Kurt Widmaier (Ravensburg), Frank Hämmerle (Konstanz) und Dirk Gaerte (Sigmaringen) für den Trinkwasserspeicher Bodensee nicht aus. Denn am Bodensee gibt es nur ein relativ kleines Wasserschutzgebiet im Bereich Sipplingen, welches in den Bodensee hineinragt. Zum anderen umfassen die Wasserschutzgebiete bei weitem nicht das Einzugsgebiet des Bodensees.
Wissenschaftler des Instituts für Seenforschung haben aufgrund neuester Messungen riesige Quellen am Seegrund entdeckt, deren Speisung derzeit noch nicht geklärt ist. Die Experten gehen davon aus, dass die chemischen Stoffe, die bei der Erdgasgewinnung mittels Fracking verwendet werden, so über Grundwasserkörper in den Bodensee gelangen könnten. „Geschützt werden muss deshalb das ganze Trinkwassereinzugsgebiet für den Bodensee, also das oberirdische im Bereich der Zuflüsse und das unterirdische Einzugsgebiet. Nur so ist ein Schutz des Trinkwasserspeichers Bodensee zu gewährleisten,“ so der Lindauer Landrat Elmar Stegmann.
Des Weiteren stellen die Heilquellen und Thermalquellen eine große Bedeutung für die Region dar, auch wenn für diese keine Rechtsgrundlage zur Ausweisung von Schutzgebieten besteht und somit keine abgegrenzten Schutzgebiete ausgewiesen werden können. Bislang konnte davon ausgegangen werden, dass diese tiefen Grundwasser durch die hohe Überdeckung keinen Gefährdungen ausgesetzt sind, was sich mit Fracking jedoch ändern könnte.