Die Revision wird zurückgewiesen – Niederlage für eine Mutter aus Immenstadt vor dem Bundesverfassungsgericht. Damit nimmt ein Rechtsmarathon um Schadensersatz für die 62-jährige Mutter ein schlechtes Ende.
Bei der Geburt ihres Sohnes vor knapp 30 Jahren sollen Komplikationen entstanden sein, die schwere Behinderungen beim Kind nach sich zogen. Sie hatte zuerst vor dem Landgericht in Kempten den behandelnden Arzt, eine Hebamme und eine Krankenschwester auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagt und Recht bekommen. Das Oberlandesgericht Augsburg hatte dieses im März letzten Jahres deutlich abgemildert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil aus Augsburg bestätigt – der Rechtsweg ist für die Mutter so ausgeschöpft!