Eine Mutter aus Immenstadt kämpft heute vor dem Bundesgerichtshof um Schadenersatzansprüche ihres behinderten Sohnes. Durch Komplikationen bei der Geburt soll die schwere Behinderung entstanden sein.
Der behandelnde Arzt, eine Hebamme und eine Krankenschwester waren schon einmal vom Kemptener Landgericht zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Augsburg hatte dieses im März letzten Jahres deutlich abgemildert. Nur zu 20 Prozent seien die drei Angeklagten schuld an der schweren Behinderung. Daniel habe vor der Geburt eine schwere Hirnblutung erlitten. Dagegen wehrt sich die 62-jährige Immenstädterin. Die zugesprochene Rente von 700 Euro reicht nicht zur Deckung der monatlichen Pflegekosten von rund 5.500 Euro. Der Fall liegt inzwischen fast 30 Jahre zurück.