Nach der tödlichen Attackte auf dem Tänzelfest in Kaufbeuren ist der Täter jetzt vom Landgericht Kempten verurteilt worden. Der 37-jährige Thüringer erhält eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren. Vier Jahre und sechs Monate muss er zudem in einer Entziehungsanstalt verbringen.
Nach insgesamt zwei Verhandlungstagen mit Beweisaufnahme sah es die Strafkammer als erwiesen an, dass der Angeklagte das Opfer mit voller Wucht gegen dessen Schläfe geschlagen habe. Hierdurch riss die Hirnarterie ab. Nicht erwiesen hat sich der Vorwurf des versuchten Mordes.
Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren zu verurteilen. Die Nebenklägervertreterin schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an und stellte das Strafmaß in das Ermessen des Gerichts. Die Verteidigerin beantragte den Angeklagten nach dem Grundsatz „ im Zweifel für den Angeklagten“ vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freizusprechen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Malerarbeiter vor, im Juli 2013 am Rande des Tänzelfestes in Kaufbeuren mit einem Fausthieb einen 34jährigen zweifachen Familienvater getötet zu haben.
Nach der Anklage habe der Mann das Opfer, nachdem dieses aufgrund des vorangegangenen Schlages regungslos am Boden liegen blieb, noch gezielt gegen den Hals eingetreten.
Der Angeklagte gab vor Gericht an, sich an nichts erinnern zu können. Er stand zur Tatzeit erheblich unter den Einfluss von Alkohol.