Durch Medienberichte ist das Thema Erschließungsbeitrag in der öffentlichen Diskussion, das seit längerem in der Stadtverwaltung Lindau aufgearbeitet wird und Thema in der öffentlichen Stadtratssitzung am 21.5.2014 werden soll.
Nach den bisher durchgeführten Recherchen wurden in früheren Jahren mindestens mehrere hunderttausend Euro nicht zeitnah abgerechnet, was der Stadt zusätzlich Zinsbelastungen in ähnlicher Höhe beschert hat.
Seit den 1960er Jahren müssen Erschließungsbeiträge im gesamten Bundesgebiet erhoben werden. Dabei werden zwingend 90% des betragsfähigen Aufwands für Erschließungsanlagen, insbesondere die erstmalige Herstellung von Ortsstraßen, auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
Auch in der Stadt Lindau wurden in den 1960er und frühen 1970er Jahren nicht nur Erschließungsbeiträge bei vollständig fertiggestellten Straßen (inkl. Grunderwerb) erhoben, sondern auch einzelne Kostenbestandteile und Vorausleistungen vor dem Entstehen der gesamten Beitragspflicht abgerechnet.
In den Jahren zwischen Mitte der 1970er Jahre und Ende der 1990er Jahre scheint die Erschließungsbeitragserhebung (inkl. Kostenspaltung und Vorausleistungserhebung, Ablösungsvereinbarungen oder Erschließungsverträgen) nur unzureichend erfüllt worden zu sein.
Die Stadt Lindau geht davon aus, dass von rund 400 Lindauer Straßen mindestens 90 Straßen genauer überprüft werden müssen. Stadtrat und Landratsamt seien darüber informiert.
In der öffentlichen Stadtratssitzung am 21.5.2014 ist die kommunalpolitische Aufarbeitung geplant.
Indirekt erhebt der amtierende SPD-Oberbürgermeister Gerhard Ecker Vorwürfe gegen Ex-OB Jürgen Müller. Dieser war von 1988 bis 2000 Oberbürgermeister der Stadt. Die Zeit danach, ab 2000, unter der Regentschaft von Petra Seidl wird ausgeblendet und spielt derzeit scheinbar keine Rolle bei der Aufarbeitung.
Müller könne sich nicht erinnern, so sein Tenor. Wichtig zu wissen, ist die Tatsache, dass Müller im Kommunalwahlkampf der Straßenausbaubeitragssatzung den Kampf angesagte hatte. Dies führte zum Unmut bei Stadtratskollegen, aber auch beim amtierenden OB Ecker.
Die Erstabrechnung der Achstrasse, hier Erschließungsrecht und nicht Straßenausbaurecht im Monat März, brachte die Lindauer Gemüter zunehmend in Wallung. Pikant an der Geschichte ist ein Beitragsbescheid an das Landratsamt Lindau in Höhe von 160.000,-- € für das Schulzentrum in diesem Bereich. Landrat Stegmann hat den Vorgang letzte Woche dem Kreistag vorgelegt und dabei zur Diskussion gestellt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Wie jetzt bekannt, soll dies durch eine Fachanwaltskanzlei geprüft werden. Für viele ist diese Entscheidung unverständlich, da das Landratsamt Lindau, als kommunale Aufsichtsbehörde, der Stadt Lindau in den letzten Jahren mehrmals vorgeworfen hatte, nicht alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.
Auch für die Lindauer CSU, die bei allen finanzpolitischen Entscheidungen der letzten Jahrzehnte eingebunden war, ist das Abstimmungsverhalten von CSU-Stadtrat und Kreisrat Karl Schober ein Problem, da dieser im Kreistag für einen Widerspruch plädiert hatte.
OB Ecker hält eine strafrechtliche, wie auch zivilrechtliche Überprüfung für denkbar. Das Vorhaben, wenn es dann umgesetzt würde, wäre einmalig in der Lindauer Kommunalpolitik. Kritiker dieser Entscheidung sehen jetzt schon einen juristischen Flächenbrand auf die Stadt zukommen.