Ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, so lautet das Urteil gegen einen 55-jährigen Mann aus Kaufbeuren. Wegen massiver Tätigkeiten gegen seine ehemalige Lebensgefährtin sowie der Nötigung zum Sex musste sich der Mann vor dem Schöffengericht in Kaufbeuren verantworten.
Das Paar hatte sich im Jahr 2011 übers Internet kennengelernt, wenig später war die aus Osteuropa stammende Frau nach Kaufbeuren gezogen. Wie sich die Geschädigte als Zeugin erinnerte, habe ihr Freund sie des öfteren aus der Wohnung werfen wollen und in einem Fall an den Füßen aus dem Bett gezogen. Danach habe er ihr eine Ohrfeige gegeben und sie anschließend mit einem hölzernen Hosenbügel traktiert. Der Mann hat die Vorwürfe vor Gericht bestritten, die Beweise sprachen jedoch klar gegen den 55-jährigen. Der Angeklagte muss außerdem als Bewährungsauflage eine Geldbuße in Höhe von 2500 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.