Mit einem Freispruch endete das Verfahren gegen eine Briefzustellerin vor dem Amtsgericht in Kaufbeuren.
Die bis dato völlig unbescholtene Frau stand im Verdacht, das Briefgeheimnis gebrochen zu haben. Sie habe einer Nachbarin Indiskretionen zu Postsendungen ausgeplaudert. Darüber hatte sie einen Strafbefehl über 750 Euro bekommen, gegen den sie Einspruch erhoben hatte. Die Ermittlungen waren im Juli 2012 nach der Anzeige eines jungen Mannes ins Rollen gekommen. Vor Gericht betonte die Frau, dass sie nicht einmal mit ihrer Familie über ihre Arbeit gesprochen habe. Auch der Mann hatte die Anzeige mittlerweile zurückgezogen. Der Richterin sowie der Staatsanwaltschaft reichten die Anschuldigungen gegen die Frau nicht aus.