Gegen eine Auflage hatte ein 30-jähriger Häftling im offenen Strafvollzug verstoßen.
Am Montag kontrollierte ihn eine Streife der Schleierfahndung Pfronten auf der A7 bei Füssen. Die Beamten stellten fest, daß dem Mann unter verschiedenen Auflagen Freigang gewährt wurde. Obwohl ihm das Führen von Kraftfahrzeugen verboten war, saß er als Lenker am Steuer eines Fahrzeugs. Für die Weiterfahrt mußte sich sein Beifahrer ans Lenkrad setzen. Die zuständige Justizvollzugsanstalt und Staatsanwaltschaft werden vom Auflagenverstoß informiert.