Das ostallgäuer Seeg hat ein Verbot zum Abbrennen von Kleinfeuerwerk erlassen.
Dieses gilt in bebauten Bereichen der Orte Seeg, Hitzleried, Lobach, Burk, Kirchthal, Seeweiler, Albatsried, Enzenstetten und Unterreuten. Außerhalb der bebauten Gebiete, dürfen Feuerwerke dagegen gezündet werden. Hier bittet die Gemeinde aber um Beseitigung der Überreste.
Wer gegen das Abbrennverbot verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Ein Sprecher nannte Radio AllgäuHIT die "erhöhte Brandgefahr" durch das Silvesterfeuerwerk als Grund für die Maßnahme.