Das Landgericht Kempten hat einen 56-jährigen Ostallgäuer freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, eine 50 Jahre alte Reinigungskraft anlässlich einer Betriebsfeier sexuell belästigt zu haben. Das Amtsgericht Kaufbeuren hatte den Mann noch zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Die Berufung der Verteidigung gegen das Urteil des Amtsgerichts Kaufbeuren war erfolgreich: In der Hauptverhandlung verwickelte sich das angebliche Tatopfer in Widersprüche. Obwohl die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, die Verurteilung aufrechtzuerhalten, sprach die Berufungskammer des Landgerichts Kempten den Mann frei.
Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Dr. Renate Bens, von der Kanzlei Menz & Partner, freut sich über den Freispruch, übt aber gleichzeitig Kritik: Zu diesem Ergebnis hätte schon das Amtsgericht Kaufbeuren und auch die Staatsanwaltschaft kommen müssen. Durch Anklage und erstinstanzliche Verurteilung verlor der Angeklagte seinen Arbeitsplatz und war einer enormen Belastung ausgesetzt.
Hätten Staatsanwaltschaft und Amtsgericht die belastende Aussage genauer und kritischer geprüft, wäre dies nicht notwendig gewesen. Das von der Verteidigung beantragte Glaubhaftigkeitsgutachten wurde vom Amtsgericht verweigert.