Am Dienstag wurden in Memmingen insgesamt drei Fahrzeuge abgeschleppt bzw. durch eine Abschleppfirma umgesetzt, welche unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz standen.
Neben einem Verwarnungsgeld kommt auf die Fahrzeugbesitzer nun noch eine nicht unerhebliche Rechnung für den Abschlepp- bzw. Umsetzvorgang zu. Die Polizeiinspektion Memmingen bittet alle Pkw-Führer dringend, Behindertenparkplätze für die wirklich berechtigten Personengruppen freizuhalten. (PI Memmingen)