Ein Natur- und Vogelschützer teilte gestern der Polizeiinspektion Oberstdorf Verstöße gegen das Naturschutzgesetz mit.
Seinen Beobachtungen zufolge waren zwei Skitourengeher am frühen Nachmittag trotz Betretungsverbot durch das Naturschutzgebiet Scheidtobel in Richtung Fellhorngipfel unterwegs. Aufgrund der Mittteilung wurden sie von einem Polizeibeamten an der Talabfahrt angehalten und zum Verstoß angehört. Die 50- und den 24-jährigen Wintersportler erwartet nun ein Bußgeld, welches bis zu 500 Euro betragen kann.
Dass das Betreten des Bereiches verboten ist, wird mehrfach durch deutliche Tafeln angezeigt. Grund für das ganzjährige Verbot ist die Einhaltung des Artenschutzes in diesem Gebiet. (PI Oberstdorf)