Im Juni dieses Jahres fuhr eine 29-jährige Pkw-Fahrerin aus Sonthofen auf den Parkplatz eines Heimwerkermarktes. Zunächst hielt sie an, um anschließend rückwärts in eine freie Parklücke zu rangieren. Eine nachfolgende Fahrerin erkannte die Situation und hielt im genügenden Abstand an. Während des Einparkvorganges rückwärts übersah die Fahrerin die Wartende. Durch den Anstoß entstand ein Gesamtschaden von ca. 1.500 Euro.
Noch an der Unfallstelle einigte man sich hinsichtlich der Schadensregulierung ohne die Polizei anzufordern. Die Verursacherin hatte ihr Fehlverhalten sofort eingeräumt. Geraume Zeit später setzte sich die Geschädigte mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung und musste dabei erfahren, dass die Unfallschilderung von ihrer Versicherungsnehmerin genau gegensätzlich dargestellt wurde und der entstandene Schaden auch so zur Auszahlung kommen würde. Mit dieser Version gab sich die 31-jährige Hausfrau aus Sonthofen nicht zufrieden und erinnerte sich, dass am Unfalltag auf dem Parkplatz in unmittelbarer Nähe ein Lkw beladen wurde. Über die mittlerweile eingeschaltete Polizei Sonthofen war es möglich den Fahrer samt Lkw zu ermitteln. Neben der Aussage des Fahrers war zufälligerweise die Videokamera am Lkw eingeschaltet und hatte den Unfallhergang aufgezeichnet. Mit dieser erdrückenden Beweislage blieb der ursprünglichen Verursacherin nichts anderes übrig als einzugestehen ihre Versicherung prellen zu wollen. Neben einer Strafanzeige muss die Frau wegen ihrer ausgeprägten kriminellen Vorgehensweise auch mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
(PI Sonthofen)