Betreiber von Diskotheken, Eventveranstalter und Partygänger können sich freuen: In der Nacht auf Allerheiligen darf erstmals zwei Stunden länger gefeiert werden. Gute Aussichten für den Donnerstagabend!
Der bayerische Landtag hatte im Sommer dieses Jahres beschlossen, dass an sogenannten stillen Tagen, zu denen neben Allerheiligen auch der Totensonntag und der Buß- und Bettag zählen, das feiertägliche Tanzverbot erst ab 2 Uhr einzuhalten ist. Konkret bezogen auf Allerheiligen heißt das: Es darf in den Feiertag „reingefeiert“ werden, denn vom 31.10. auf den 1.11. beginnt das Tanzverbot erst um 2 Uhr.
Die Regelung wurde von verschiedenen Kommunen bereits im Vorjahr im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung angewendet. Doch nun ist es offiziell. Gewerbetreibende und Kommunen sind jetzt auf der sicheren Seite, wenn sie Veranstaltungen planen.
Strenger geht es nach wie vor am Karfreitag und am Karsamstag zu. An diesen Tagen endet der Partybetrieb wie bisher jeweils um 0.00 Uhr.