Gestern Nachmittag wurde ein 66-jähriger Fahrzeuglenker im Industriegebiet von Mindelheim einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass die am Pkw angebrachten amtlichen Kennzeichen nicht zu diesem Pkw gehörten, sondern zu einem anderen zugelassenen Pkw des Fahrzeugführers.
Doch damit nicht genug. Es musste noch festgestellt werden, dass der Fahrer außerdem nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Es wird nun Strafanzeige erstattet wegen Urkundenfälschung, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz, einem Steuervergehen und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es bestand für den benutzten Pkw keine Haftpflichtversicherung und es wurde für den Pkw auch keine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet.