Um 4.500 Euro ärmer ist ein 73jähriger Pensionist aus Buchloe. Er in eine sogenannte „Pishing-Falle“ getreten, als er eine E-Mail erhielt, in der er aufgefordert wurde sein PIN-/TAN-Verfahren für das Online-Banking zu überprüfen.
Er folgte der Anweisung und gab eine TAN in der angegebenen Internetseite ein. Kurz darauf stellte er fest, dass von seinem Konto 4.500 Euro abgebucht wurden. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor derartigen gefälschten E-Mails und Internetseiten und rät, niemals PIN oder TAN zu „Überprüfungszwecken“ irgendwo einzugeben. In Zweifelsfällen sollte man immer mit der Bank oder auch der Polizei Rücksprache halten, bevor man geschützte Daten bekannt gibt