Im Zuge der Landtagswahl am kommenden Sonntag können alle wahlberechtigten Bayerischen Bürgerinnen und Bürger auch über 5 Verfassungsänderungen abstimmen. An die Wahl ist ein Volksentscheid gekuppelt, Kreuzchen dürfen also nicht nur bei Parteien oder Politikern gemacht werden, sondern auch auf einem großen gelben Bogen, auf dem die Verfassungsänderungen näher erläutert sind!
Und da das Juristendeutsch bei Zeiten etwas undurchsichtig sein kann, bemüht sich AllgäuHIT und unser Rechtsexperte Michael R. Moser, für Sie ein wenig für Aufklärung zu sorgen:
Verfassungsänderung Nummer III:
„Angelegenheiten der europäischen Union“
Nachdem es sich bei den ersten beiden Verfassungsänderungen um zeitlich undefinierte Staatsziele handelte, ist Änderung Nummer drei etwas konkreter. Man möchte schlicht und einfach dem Landtag bei Angelegenheiten der europäischen Union, die das Bayerische Volk betreffen, mehr Mitspracherecht einräumen. Bislang war die Regierung dem Landtag keine Rechenschaft schuldig. Niederschlagen soll sich das Mitspracherecht in vier verschiedenen Punkten:
Michael R. Moser: „Das bedeutet einfach, ganz salopp gesagt: der Landtag kann sagen, diesem Gesetzesvorhaben hat die Regierung in der Länderkammer zuzustimmen. Einem anderen Gesetz, das der Landtag nicht will darf die Bayerische Regierung in der Länderkammer dann auch nicht zustimmen“
Moser: „Dadurch soll verhindert werden, dass bestimmte Kompetenzen nicht zu schnell nach Europa verlagert werden. Ein gutes Mittel, um vielleicht wieder zum Europa der Regionen zu kommen – das heißt viele Kompetenzen nach unten zu delegieren. Das wäre dann näher am eigentliche Bürger, man könnte viele Dinge auf jeden Fall sachnäher entscheiden“