Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen ist in Kempten gesenkt worden. Für Mieter in Kempten bedeutet das, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nur noch um 15, statt bisher 20 Prozent erhöht werden darf.
Nicht berücksichtigt bleiben dabei aber Mieterhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen oder erhöhter Betriebskosten. Die Stadt Kempten hatte die Senkung der Kappungsgrenze beantragt. Der Ministerrat hat diese bestätigt. Möglich macht diesen Vorgang ein neues Mietrecht, dass seit 1.Mai in Kraft ist.