Das Musikfestival Umsonst & Draußen in Lindau kann statt finden. Das hat das Verwaltungsgericht in Augsburg entscheiden. Der Eilantrag eines Anwohners, der gegen die Durchführung geklagt hatte, wurde abgelehnt.
Das Gericht wertete das erhebliche öffentliche Interesse höher ein, als die Gründe des Klägers. Die Verschiebung der Nachtruhe von 22 auf 24 Uhr sei an einem einzigen Tag im Jahr zumutbar. Das Gericht ermahnte jedoch den Veranstalter, die Auflagen der Stadt streng einzuhalten.
Mit dieser Entscheidung will sich der Kläger aber nicht zufrieden und geht in die nächste Instanz vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Hier wird das Urteil am Freitag erwartet, genau einen Tag vor der Veranstaltung. Über das Hauptverfahren wird erst in einigen Wochen verhandelt.