Auf dem Weg zu einer einvernehmlichen und freiwilligen Einigung des Landratsamtes Ostallgäu mit sämtlichen Eigentümern im Wasenmoos gibt es einen weiteren Fortschritt. Landrat Johann Fleschhut hat die Nachricht erhalten, dass sämtliche Kläger ihre Klagen aus 1. Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgenommen haben. „Damit ist der Rechtsweg für alle Eigentümer beendet und wir können nun die neuen Verträge abschließen“, freut sich Fleschhut.
Dieser Schritt der gegen die Abrissbescheide klagenden Nutzer der Freizeitimmobilien ist Teil des Kompromisses, den der Landrat mit den Hausbesitzern im Wasenmoos gefunden hat. Der Kompromiss sieht vor, dass nach freiwilliger Beendigung des Klageweges alle Schwarzbauten bis zum Jahr 2026 beseitigt werden. "Obwohl eigentlich eine vertragliche Regelung zum jetzigen späten Zeitpunkt schwer begründbar ist, steht die Freiwilligkeit für mich höher als ein gewonnener Rechtsstreit," sieht sich der Landrat durch die verlässliche Mitwirkung der Wassenmoosler insbesondere in Person ihres Sprechers Hannes Schäfer bestätigt.
20 Eigentümer hatten geklagt
20 Eigentümer von Wochenendhäusern lehnten bisher die angebotenen Verträge ab und hatten gegen die vom Landratsamt erlassenen Beseitigungsanordnungen geklagt. Sie sind jedoch in erster Instanz gescheitert und beabsichtigten, in die Berufung zu gehen. Im Juni dieses Jahres hatten sich Landrat Johann Fleschhut und die 20 Kläger darauf geeinigt, doch noch für diese Fälle Verträge mit einer Restlaufzeit bis zum 1. Januar 2026 zu vereinbaren, wie sie auch in 52 anderen Fällen im Wasenmoos abgeschlossen wurden.
„Da der Klageweg nun vorzeitig beendet werden konnte, werden die 20 neuen öffentlich-rechtlichen Verträge bis Ende Juli verschickt," beschreibt die Leiterin des Bauamtes Gudrun Hummel den weiteren Zeitplan.