Nach wie vor bestehen auf Grund des fehlenden Standsicherheitsnachweises der Baugrube erhebliche Einschränkungen im öffentlichen Raum. Grund: Die Ritter & Kyburz GbR kommt ihrer Verantwortung für die Sicherheit nicht nach. So mussten die notwendigen konstruktiven Maßnahmen am Baugrubenverbau, um zunächst die Arbeitssicherheit in der Baugrube herzustellen, Anfang Juni bereits im Auftrag der Stadt in Form einer Ersatzvornahme geplant werden. Auch jetzt setzt die Bauherrin die konstruktiven Maßnahmen trotz Anordnung durch die Stadt Kempten (Allgäu) nicht um. Wieder muss die Stadt Kempten zu Gunsten der öffentlichen Sicherheit ersatzweise handeln, teilte Pressesprechern Chria Eichhorst am späten Nachmittag mit.
Bereits zum 28.06.2013 hätte die Bauherrin die Beauftragung einer Fachfirma zur Umsetzung der vom Ingenieurbüro ISP Scholz vorgeschlagenen Maßnahmen nachweisen müssen. Obwohl die Stadt Kempten (Allgäu) den Bitten der Bauherren um Fristverlängerung mit Verweis auf laufende Verhandlungen nachkam, ließen diese die Zeit offensichtlich weitgehend ungenutzt verstreichen. Über das Architekturbüro Jehle teilte sie gestern mit, dass die Verhandlungen nun gescheitert und weitere Fristverlängerungen nötig seien.
Nach der Stadt Kempten vorliegenden Informationen wurde erstmals am 25. 6. 2013 beim zuständigen Mitarbeiter des Ingenieurbüros ISP Scholz nach geeigneten Firmen gefragt. Ebenso wurde erstmals am 28.6.2013, dem Tag des Fristablaufs, mit der Firma Motz, Illertissen, wegen eines Angebotes Kontakt aufgenommen. Trotz eines mittlerweile konkret vorliegenden Angebotes der Firma Motz für die Herstellung eines Kopfzugbandes am oberen Ende der Verbauträger beauftragte die Bauherrin diesen ersten Teil der notwendigen konstruktiven Maßnahmen nicht.
Angesichts der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hat nun die Stadt Kempten (Allgäu) die Firma Motz, Illertissen, mit der Herstellung des Kopfzugbandes in Ersatzvornahme beauftragt.
Für die weiteren Maßnahmen zur Herstellung der Arbeitssicherheit in der Baugrube steht nach wie vor die Bauherrin in der Pflicht und muss entsprechende Aufträge an Fachfirmen nachweisen.
Sowohl die Ritter & Kyburz GbR als auch das beauftragte Architekturbüro müssen nunmehr aufgrund der Verzögerungen und Fristversäumnisse mit Bußgeldern rechnen. (Pressemitteilung der Stadt Kempten)