Der Bescheid der Stadt Kempten vom 13. Juni 2013 zeigt Wirkung: Mit der darin angeordneten Permanentvermessung hat die Bauherrin eine Fachfirma beauftragt. Die Installation der Messgeräte sowie der Messpunkte wird nach Angaben des Architekturbüros in den kommenden Tagen erfolgen, teilte die Stadt Kempten mit.
Mit einem weiteren Bescheid vom 20. Juni 2013 hat die Stadt die bereits der Bauherrin angekündigten Maßnahmen zur Herstellung der Arbeitssicherheit in der Baugrube nach Planung des Ingenieurbüros ISP Scholz angeordnet.
Dies sind:
Bis zum 28.6.2013 hat die Bauherrin eine geeignete Fachfirma mit der Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen. Bis 26. Juli 2013 muss sie das Kopfzugband fertigstellen lassen, die Ankerkopfsicherung und die Absteifung auf die Tiefgaragendecken müssen bis 2. August 2013 ausgeführt werden.
Erneut zieht die Bauherrin gegen die Stadt Kempten vor Gericht: Am 20. Juni 2013 ging bei der Stadtverwaltung eine Klage der Kanzlei Bub, Gauweiler und Partner ein, die sich gegen den Bescheid vom 17. Mai 2013 richtet. Mit diesem war die Herstellung der Arbeitssicherheit in der Baugrube angeordnet worden. Dem war die Bauherrin bezüglich der Vorlage einer Planung bis zum 4. Juni 2013 nicht nachgekommen. Deshalb hatte die Stadt in Ersatzvornahme das Ingenieurbüro ISP Scholz beauftragt. „Mit dieser Klage zeigt die Bauherrin wieder, dass sie sich selbst gegen notwendige Maßnahmen mit ihrem Rechtsanwalt wehrt, anstatt sich auf eine Behebung der Gefahr und der Beeinträchtigungen des innerstädtischen Straßenverkehrs zu konzentrieren. Auf die Klagebegründung sind wir gespannt.“ sagt Monika Beltinger, Baureferentin der Stadt Kempten (Allgäu).