Das geänderte Personalausweisgesetz hat das Kuratorium Sicheres Allgäu veranlasst zu handeln. Denn bisher durften Festveranstalter am Eingang die Ausweise von 16 bis 18 – jährigen Jugendlichen bis 24 Uhr einbehalten und konnten so den Jugendschutz umsetzen. Dies ist nach dem neuen Personalausweisgesetz nicht mehr möglich. Der Partypass des Kuratoriums hat dazu Abhilfe geschaffen.
Zusammen mit dem Personalausweis wird der Partypass am Eingang vorgezeigt und anstelle des Personalausweises einbehalten. Seit seiner Einführung im vergangenen Jahr wurde der Partypass allgäuweit bereits rund 20.000 mal im Internet herunter geladen. Eine Bilanz, die sich sehen lassen kann. Pünktlich zum Festsommer 2013 wird nun trotzdem nochmals die Werbetrommel gerührt. Als Werbeträger konnten die beiden Skiprofis Tina Geiger und Stefan Luitz gewonnen werden.
Lindaus Landrat Elmar Stegmann, Präsident des Kuratoriums Sicheres Allgäu, war einer der Initiatoren des Partypasses. „Zünftiges Feiern und die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen lassen sich mit dem Partypass sehr gut verbinden. Veranstaltern und Eltern wird damit ein einfaches Instrument an die Hand gegeben, Jugendliche auf Festen einzubeziehen und einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Jugendschutz umzusetzen.“ Der Pass kann ganz einfach unter www.partypass.de und www.sicheres-allgaeu.de heruntergeladen werden. Er gilt in den vier Allgäuer Landkreisen und den kreisfreien Städten Kempten, Memmingen und Kaufbeuren.
„Wir freuen uns, dass es uns nach kurzer Zeit gelungen ist, den Partypass im Allgäu einzuführen. Ganz herzlichen Dank an alle Beteiligten, hier insbesondere an unseren Polizeipräsidenten Hans-Jürgen Memel, der das Kuratorium Sicheres Allgäu zudem als Generalsekretär unterstützt“, bekräftigt Klaus Fischer, Geschäftsführer der Allgäu GmbH.