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Zwei Förderbescheide konnte Stephan Stracke in Wolfertschwenden an Bürgermeisterin Beate Ullrich übergeben.
(Bildquelle: Andreas Reimund)
 
Unterallgäu - Wolfertschwenden
Mittwoch, 15. September 2021

Lüftungsanlagen: Förderung für Wolfertschwenden

Gleich zwei Förderbescheide konnte der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) jetzt der Ersten Bürgermeisterin der Gemeinde Wolfertschwenden Beate Ullrich übergeben. Die Grundschule und der Kindergarten des Ortes erhalten vom Bund Fördermittel in Höhe von insgesamt 576.000 Euro für den Einbau von Lüftungsanlagen.




"Ich freue mich sehr, dass ich der Gemeinde Wolfertschwenden diese guten Nachrichten überbringen konnte. Damit hat der Gemeinderat jetzt Sicherheit für seine weiteren Planungen, denn der Bund übernimmt mit einer Förderung von 80 Prozent der Kosten den Löwenanteil für die coronagerechte stationäre Luftreinigung in Schule und Kindergarten", so Stracke.

"Lüftungsanlagen tragen wesentlich zu einem gesunden Raumklima und einer hohen Raumluftqualität bei und können die Infektionsgefahr in Innenräumen erheblich senken", betonte der Abgeordnete, der als stellvertretender Vorsitzender der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion den Bereich Gesundheit verantwortet. Seit Juni 2021 werde auch der Neueinbau von stationären Lüftungsanlagen in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren gefördert. Der Bund habe für die "Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen" bis 2024 insgesamt 500 Millionen Euro bereitgestellt, davon alleine 200 Millionen Euro in 2021.

Wie die Bürgermeisterin mitteilte, werde nun, da die Bescheide vorliegen, die detaillierte Planung bei einem Fachbüro ausgeschrieben und in Auftrag gegeben. "Jetzt können wir diese Baumaßnahmen konkret in Angriff nehmen. Sie sollen so rasch wie möglich, spätestens aber in den nächsten Sommerferien durchgeführt werden", erklärte sie und dankte Stracke ausdrücklich für seinen Einsatz und die guten Neuigkeiten aus Berlin.

Stracke wies in diesem Zusammenhang auf die mehrfachen Vorteile beim Einbau von stationären Lüftungsanlagen hin. "Neben der deutlichen Minderung einer Corona-Ansteckung sind Kinder und Jugendliche durch niedrigere CO2-Werte in der Raumluft deutlich konzentrierter und weniger müde. Darüber hinaus sparen die Einrichtungen insbesondere in der kalten Jahreszeit viel Energie ein, da diese Anlagen mit Wärmerückgewinnung arbeiten und die warme ausströmende Abluft die im Winter kalte Frischluft automatisch mit erwärmt. Mit Wirkungsgraden bis 90 Prozent entfällt eine hohe Heizungsleistung, die durch das vorgeschriebene Fensterlüften bisher nötig war", legte er dar. Die Antragsfrist für die Bundesförderung von stationären Lüftungsanlagen läuft noch bis zum 31. Dezember 2021. "Ich kann den Städten und Gemeinden nur empfehlen, diese Chance auf eine Bundesförderung zu nutzen. Immerhin stehen pro Standort für solche Anlagen bis zu 500.000 Euro zur Verfügung", so Stracke abschließend.


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lüftung förderung förderbescheid


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