Sensible Daten sollen nicht in fremde Hände
Zeig mir deinen Abfall und ich sage dir, wer du bist… Dieser Satz gilt nicht nur für Archäologen und Ethnologen, die sich aus der Untersuchung von Abfällen näheren Aufschluss über den Abfallerzeuger erhoffen. Auch Kriminelle können aus „Datenmüll“ viele Informationen ableiten.
„Ein nicht gelöschter Speicher eines Handys, eine nicht gelöschte Festplatte, ein alter USB-Stick oder ein Schwung Kontoauszüge im Altpapier gewähren ungewollte Einblicke in die Privatsphäre des Abfallerzeugers“, sagt Edgar Putz, Leiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Unterallgäu anlässlich des Europäischen Datenschutztags (28. Januar). Deshalb sollte man persönliche Daten vor der Entsorgung vernichten.
„Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die im Kreisgebiet erfassten Wertstoffe durchsucht werden“, stellt Putz klar. „Dennoch sollte man sich bei der Entsorgung von Dokumenten oder digitalen Geräten stets die Frage stellen, in welchem Umfang man bereit ist, persönliche Daten preiszugeben.“ Denn wenn etwa die Altpapiertonne am Leerungstag im öffentlichen Raum stehe, könne man nicht ausschließen, dass zum Beispiel ein Kontoauszug in falsche Hände gelange. „Gepaart mit krimineller Energie kann dies sehr unangenehme Folgen haben“, gibt Putz zu bedenken. „Dokumente wie Kontoauszüge oder Schreiben mit sensiblen Daten sollten mit einem Aktenvernichter geschreddert und erst anschließend ins Altpapier gegeben werden“, empfiehlt er.
Gleiches gilt für Speichermedien. Diese sollten vor der Entsorgung sicher gelöscht werden - entweder über eine spezielle Software oder indem das Speichermedium mechanisch zerstört wird. Auch Entsorgungsfachbetriebe bieten laut dem Leiter der Abfallwirtschaft eine zuverlässige Vernichtung von Datenträgern und deren fachgerechte Entsorgung an.
Bei Fragen ist die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises erreichbar unter Telefon (08261) 995 -367 oder -467. Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter www.unterallgaeu.de/abfall. (pm)
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