Moderator: Bernd Krause
Sendung: AllgäuHIT am Wochenende
mit Bernd Krause
 
 
Terminal des Regionalflughafens Allgäu Airport
(Bildquelle: Allgäu Airport Memmingen)
 
Unterallgäu - Mindelheim/Memmingen
Montag, 29. Juni 2015

Landkreis Unterallgäu sichert Unterstützung für Allgäu Airport zu

Der Landkreis Unterallgäu wird sich an einem interkommunalem Gewerbegebiet am Allgäu Airport beteiligen. Das hat der Unterallgäuer Kreistag heute entschieden. Landrat Weirahter gab bekannt, dass sich rund zwei Drittel der Kreisräte für die Beteiligung ausgesprochen hätten.

Derzeit besteht die Allgäu Airport GmbH & Co. KG (AAP) als eine Gesellschaft, die den Regionalflughafen betreibt und Grundstücke im Umfang von insgesamt 207 ha im Eigentum hat. Nicht alle Flächen werden für den Flugbetrieb benötigt.

Neukonzipierung der Gesellschaftsstruktur
Im Rahmen von zahlreichen Gesprächen zwischen den bestehenden Gesellschaftern des Allgäu Airports und Vertretern der umliegenden Gebietskörperschaften unter der Koordination von Landrat a.D. Gebhard Kaiser (beauftragt von der AAP) wurde ein Konzept erarbeitet, welches den Gesellschaftern und Kommunen eine Möglichkeit bietet, über ein abgesichertes Investment zur Entwicklung des ehemaligen Konversionsgeländes beizutragen. Als Nebeneffekt dieses Engagements wird damit die Kapitalausstattung des Flughafens verbessert.

Ausgangsbasis dieser Überlegungen ist dabei die Aufspaltung der bestehenden Gesellschaft in 3 Teilgesellschaften (siehe Anlage), wovon eine für den Flughafenbetrieb zuständig sein soll, eine weitere die flugaffine Infrastruktur bewirtschaftet und die dritte die Liegenschaften außerhalb des Flugbetriebs einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuführen soll.

Die Grundbesitzgesellschaft NORD + SÜD
In diese Gesellschaft würden Flächen eingebracht, die für den Flugbetrieb nicht benötigt werden, aber zum Konversionsgelände des ehemaligen Militärflughafens gehören. Diese umfassen etwa 10 ha im Nordbereich und etwa 18 ha im Südbereich des Flughafengeländes. Der in der Anlage ebenfalls beigefügte Lageplan stellt diese Flächen grau dar. Darin enthalten sind auch die Flughafenparkplätze, welche an den Flughafen verpachtet werden sollen.

Es ist vorgesehen, dass sich die Gebietskörperschaften der Region mit insgesamt rund 8,2 Mio. € in dieser Gesellschaft engagieren. Davon wiederum sollen rund 7,2 Mio. € auf den Erwerb von Nettobauland und 1 Mio. € für den Erwerb von Erschließungsanlagen (Straßen und leitungsgebundene Einrichtungen) entfallen.

Die Gesellschaft soll dann die bisher ungenutzten Flächen einer wirtschaftlich einträglichen Nutzung zuführen bzw. diese zu entwickeln oder zu vermarkten. Sämtliche Flächen sind - unabhängig von der Rechtskraft des vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses - entweder bereits heute bauplanungsrechtlich nutzbar oder durch gemeindliche Bebauungspläne einer entsprechenden Nutzung zuführbar.

Das Konzept sieht für den Landkreis Unterallgäu einen Anteil von 25% am gesamtkommunalen Anteil des Nettobaulands (1,8 Mio. €) und 65% an den Erschließungsflächen (rund 650 Tsd. €) vor, so dass sich der gesamte Finanzierungsbedarf für den Landkreis auf 2,45 Mio. € beliefe. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang auch eine Einbindung der Landkreiswohnungsbau GmbH oder der Mindelheimer Wohnungsgenossenschaft, um den Anteil des Landkreises selbst entsprechend zu mindern.

Der Beitrag des Landkreises soll zu 2/3 im Jahr 2016 und zu 1/3 im Jahr 2017 in die Gesellschaft eingezahlt bzw. für den Landkreis kassenwirksam werden.

Die Werthaltigkeit der Flächen wurde im Vorfeld vom Gutachterausschuss des Landkreises Unterallgäu geprüft bzw. durch ein privatwirtschaftliches Verkehrswertgutachten bestätigt, so dass den kommunalen Investitionen in diese Grundstücke reelle und substantielle Werte gegenüberstehen. Vor dem endgültigen Erwerb ist im Wege einer konkreten Einzelbewertung zu klären, welchen konkreten Anteil an der Gesellschaft die Kommunen mit ihren Finanzierungsbeitrag erwerben.

Die für die Bebauung erforderlichen Ökoausgleichsflächen wurden von der AAP bereits in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erworben und stehen zum Zwecke des Ausgleichs unentgeltlich zur Verfügung.

In einem Gespräch des Landrats mit dem Regierungspräsidenten vom 17.06.2015 wurde das Konzept von diesem begrüßt. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass seitens der Regierung keine kommunalaufsichtlichen Behinderungen erfolgen werden.

Mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen haben bereits aussichtsreiche Gespräche über ein Engagement des Freistaates Bayern stattgefunden, über deren vorläufige Ergebnisse voraussichtlich in der Sitzung berichtet werden kann.

Der Kreisausschuss wurde in seiner Sitzung vom 23.06.2015 informiert.

BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Landkreis Unterallgäu beteiligt sich an einer Grundbesitzgesellschaft auf dem Konversionsgelände des ehemaligen Fliegerhorstes Memmingerberg. Diese Grundbesitzgesellschaft soll Flächen, die nicht oder nicht direkt für die fliegerische Nutzung benötigt werden, einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen und diese dazu entwickeln oder vermarkten. Der Kreistag stellt hierfür 2,45 Mio. € zur Verfügung, die zu 2/3 in den Haushalt 2016 und zu 1/3 in den Haushalt 2017 eingestellt werden. Ein Engagement kommunaler Wohnungsbauunternehmen aus dem Landkreis Unterallgäu wird angestrebt und begrüßt. Der Landkreis Unterallgäu und die weiteren beteiligten Gebietskörperschaften sollen darauf hinwirken, dass die Flächen der Grundbesitzgesellschaft im Wege interkommunaler Zusammenarbeit entwickelt werden. Dem wurde heute zugestimmt. (PM)


Der Radio-Programmbeitrag zum Nachhören:



Tags:
flughafen unterstüzung kreistag allgäu


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